Beschluss der Kreisverwaltung zum Astplatz

Liebe Schenkelberger Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Mit Schreiben vom 22.09.2015 teilte uns die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit, dass ein Ast- Häckselplatz auf dem Flurstück Nr. 61 mit sofortiger Wirkung genehmigt ist. Die SGD Nord hat nur dem Lagern von Gehölz- und Baumschnitt zugestimmt. Andere pflanzliche Abfälle (Rasenschnitt, Laub) dürfen nur in Behältern (Container o.ä.) dort gelagert werden, damit das Austreten von Sickersaft verhindert wird.

Da die Zuwegung nicht für schwere Fahrzeuge der Müllabfuhr geeignet ist, musste der Gemeinderat von der Anschaffung eines Containers für Rasenschnitt und Laubabfälle absehen.

Der Astplatz wird in Zukunft durch eine Schranke verschlossen. Einen Schlüssel zu dieser Schranke erhalten Sie bei jedem Gemeinderatsmitglied.

Carolin Bruns, Ortsbürgermeisterin –